Zur Stärkung der Binnennachfrage wurden die Umsatzsteuersätze zum 1.7.2020 für ein halbes Jahr von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt.
Ab dem 1.1.2021 gilt somit wieder die bisherige Höhe. Das Bundesfinanzministerium hat die Rückführung zum Anlass genommen, sich in Ergänzung des Einführungsschreibens vom 30.6.2020 zu weiteren Fragen zu positionieren.
Quelle | BMF-Schreiben vom 4.11.2020, Az. III C 2 - S 7030/20/10009 :016, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218832
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