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SOZIALVERSICHERUNGSRECHENGRÖßEN-VERORDNUNG

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023

| Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 zugestimmt (BR-Drs. 509/22 (B) vom 25.11.2022). Nachfolgend sind einige Rechengrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 aufgeführt: |

Allgemeine Rentenversicherung:


alte Bundesländer = 87.600 EUR (monatlich = 7.300 EUR); neue Bundesländer = 85.200 EUR (monatlich = 7.100 EUR)


Kranken- und Pflegeversicherung:


bundeseinheitlich = 59.850 EUR (monatlich = 4.987,50 EUR)


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