Bald fängt, wenn es nicht schon bereits begonnen hat, für viele Studenten das Wintersemester an. Konfrontiert sehen sich die Studenten jedoch mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten, gerade in beliebten Hochschulstädten. Wer hier ein Stipendium ergattern kann, darf sich glücklich schätzen. Steuerfrei stellt der Fiskus die Gelder für ein Stipendium wenn sie aus öffentlichen Mitteln stammen, sowie wenn sie der Förderung einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Ausbildung oder zur Forschungsförderung dienen.
Das gilt aber nur, wenn das Stipendium nicht höher als notwendig ist, um die Lebenshaltungskosten und den Ausbildungsbedarf beziehungsweise die Kosten für das Forschungsvorhaben zu decken.
Meist sind die Zuschüsse für den Empfänger steuerfrei.
Es kommt entscheidend auf den genauen Förderzweck an!
Aufgrund des CORONA Virus CoVid19 ist ein Betreten der Kanzlei zur Zeit nicht möglich.
Umfangreichere Unterlagen bitte im Windfang auf den bereitgestellten Tisch ablegen bzw. es stehen dort Ihre Unterlagen nach Rücksprache zur Abholung bereit.
Ansonsten bitten wir Termine für Video-Konferenzen bzw. Telefonkonferenzen abzusprechen.
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Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
Corona-Pandemie:
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