Elektronische Dokumente sollten grundsätzlich in dem Format abgespeichert werden, in dem sie empfangen werden. Die Archivierung eines elektronischen Dokuments durch Ausdruck in Papierform ist unzulässig. Papierdokumente können hingegen beim „ersetzenden Scannen“ durch elektronische Dokumente ersetzt werden (siehe Punkt 4).
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Umfangreichere Unterlagen bitte im Windfang auf den bereitgestellten Tisch ablegen bzw. es stehen dort Ihre Unterlagen nach Rücksprache zur Abholung bereit.
Ansonsten bitten wir Termine für Video-Konferenzen bzw. Telefonkonferenzen abzusprechen.
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Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
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