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Baukindergeld | "Stichtag" für rückwirkende Berücksichtigung ist der 01.Januar 2018

Baukindergeld - bis zu 12.000 € staatliche Förderung pro Kind.

Förderung für einen Immobilienerwerb, der schon ab dem 1. Januar 2018 getätigt wurde.

Egal ob Neubau oder Bestand - unterstützt wird der Ersterwerb


Das Baukindergeld kann rückwirkend bei der KfW-Bankengruppe für einen Immobilienerwerb, der schon ab dem 1. Januar 2018 getätigt wurde, beantragt werden.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 13.09.2018

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.

 

Das Merkblatt der KfW und weitere Informationen finden Sie hier!

 

Zum vollständigen Text der Pressemitteilung

Quelle: Bundesregierung

 

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