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FINANZKONTEN-INFORMATIONSAUSTAUSCHGESETZ

Voraussichtliche Staatenaustauschliste für 2023

Voraussichtliche Staatenaustauschliste für 2023

| Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Staaten bekanntgegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2023 erfolgt. |

Beachten Sie | Weiterführende Informationen zum Informationsaustausch über Finanzkonten erhalten Sie u. a. auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s2991).


Quelle |
 BMF-Schreiben vom 23.2.2023, Az. IV B 6 - S 1315/19/10030 :051, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 234644

 

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