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SACHZUGSWERTE 2022

Freie Unterkunft und Verpflegung

Verpflegungspauschalen auch ohne erste Tätigkeitsstätte zu kürzen

| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. In 2022 beträgt der Sachbezugswert für freie Unterkunft 241 EUR monatlich (in 2021 = 237 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt in 2022 um 7 EUR auf 270 EUR. |

Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich nachfolgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:

Sachbezugswerte für 2022 (Werte für 2021 in Klammern)

 

 

Mahlzeit monatlich  kalendertäglich
Frühstück 56 EUR ( 55 EUR) 1,87 EUR ((1,83 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen 107 EUR (104 EUR) 3,57 EUR (3,47 EUR)


Beachten Sie | 
Bei Addition der kalendertäglichen Werte ergibt sich infolge der Rundungen ein Betrag von 9,01 EUR. Es gelten aber 9,00 EUR (270 EUR/30).

Quelle | Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 760/21 (B) vom 26.11.2021

 


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