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MINIJOB AB 2022

Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl

Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl

| Zum 1.1.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR). |


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