| Im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen (für spätere Rentenjahrgänge zeichnet sich für den Bundesfinanzhof wegen der Abschmelzung des Rentenfreibetrags indes eine Doppelbesteuerung ab). Hiergegen haben die Steuerpflichtigen nun Verfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesfinanzministerium hat hierauf insofern reagiert, dass Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005, in denen Leibrenten oder andere Leistungen aus einer Basisversorgung erfasst sind, vorläufig ergehen. |
Beachten Sie | Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die Vorgaben des Bundesfinanzhofs erfüllt. Der Pressemitteilung zufolge scheint das Bundesfinanzministerium aber Änderungen (erst) für künftige Rentenjahrgänge ab 2025 anzustreben.
Quelle | BVerfG: Az. 2 BvR 1140/21 und Az. 2 BvR 1143/21; BMF, Pressemitteilung vom 3.6.2021 „Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung“; BMF-Schreiben vom 30.8.2021, Az. IV A 3 - S 0338/19/10006 :001
Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Wir beraten Sie gern!
Umfangreichere Unterlagen werden nach Absprache im Windfang ausgetauscht.
Termine für Video- bzw. Telefonkonferenzen bitte absprechen.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.
Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
Corona-Pandemie:
Finanzierung, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, Weitere Finanzielle Hilfen
Auf unserer Sonderseite Aktuelle Informationen zu den Unterstützungsprogrammen