| Welche Auswirkungen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) auf den umsatzsteuerrechtlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr? Was ist bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bezüglich Umsätzen mit Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich zu beachten? Antworten auf diese Fragen kann vielleicht ein neues Informationstool des Bundeszentralamts für Steuern liefern. |
Beachten Sie | Der mehrsprachig gestaltete Brexit-Chatbot steht unter www.bzst.dezur Verfügung und beantwortet die Fragen in Dialogform selbstständig.
Quelle | BZSt, Meldung vom 19.3.2021 „Das BZSt nimmt Brexit-Chatbot in Betrieb“
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Andreas Schaefer und Jens Ehlers
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