Bild für die ausgeklappte Sidebar
04791 9602-0

Zurückgezahlte Zinsen einer Bank, stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar.

Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist jedoch inzwischen die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Zurückgezahlte Zinsen einer Bank, stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar.

Die wegen eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist jedoch inzwischen die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Sachverhalt: Die Steuerpflichtigen hatten wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Baukredit für ihr Eigenheim widerrufen. Wegen eines Vergleichs zahlte die Bank für alle aus dem Widerruf entstehenden gegenseitigen Ansprüche 4.225 EUR. Zusätzlich behandelte die Bank den Betrag als steuerpflichtigen Kapitalertrag, führte die Kapitalertragsteuer ab und stellte hierfür eine Steuerbescheinigung aus.

Die Steuerpflichtigen waren der Auffassung, dass die Bank den Vergleichsbetrag zu Unrecht als Kapitalertrag behandelt hatte. Vielmehr liege eine steuerfreie Entschädigungszahlung vor. Das Finanzamt besteuerte den Vergleichsbetrag demgegenüber in voller Höhe. Die hiergegen erhobene Klage hatte teilweise Erfolg.

Nach Meinung des Finanzgerichts ist der Betrag aufzuteilen: Die Zahlung wegen Nutzungsersatz (2.535 EUR) ist steuerpflichtig. Hingegen ist der Vergleichsbetrag nicht steuerbar, soweit er anteilig auf die Rückgewähr überhöhter Zinszahlungen der Steuerpflichtigen an die Bank entfällt (1.690 EUR). Die insoweit falsch ausgestellte Steuerbescheinigung entfaltet keine Bindungswirkung.

Quelle: FG Köln, Urteil vom 14.8.2019, Az. 14 K 719/19, Rev. BFH Az. VIII R 30/19, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 212814, PM des FG Köln vom 16.12.2019

 

Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Wir beraten Sie gern!

Informationen aus dem aktuellen TAX_Letter


Sonderausgaben und Monatsrundschreiben
Karriere

Mit 20 zu jung, mit 30 zu familiär, mit 40 zu teuer, mit 50 zu alt – nicht bei uns!