Bild für die ausgeklappte Sidebar
04791 9602-0

Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet

ergeben sich nachfolgende Sachbezugswerte.

werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise für diese Leistungen angepasst.

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise für diese Leistungen angepasst. Der nun vorliegende Entwurf mit den Sachbezugswerten für 2021 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Mit Änderungen ist aber für gewöhnlich nicht mehr zu rechnen.

In 2021 soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 237 EUR monatlich (in 2020 = 235 EUR) betragen. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll um 5 EUR auf 263 EUR steigen.

Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich nachfolgende Sachbezugswerte für die jeweiligen

Mahlzeiten:


Sachbezugswerte für 2021 (Werte für 2020 in Klammern)

Mahlzeit 

Frühstück

monatlich 55 EUR (54 EUR)
kalendertäglich 1,83 EUR (1,80 EUR)

Mittag- bzw. Abendessen

monatlich 104 EUR (102 EUR)
kalendertäglich 3,47 EUR (3,40 EUR)


Quelle: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung


Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Wir beraten Sie gern!

 

Informationen aus dem aktuellen TAX_Letter


Sonderausgaben und Monatsrundschreiben
Karriere

Mit 20 zu jung, mit 30 zu familiär, mit 40 zu teuer, mit 50 zu alt – nicht bei uns!