Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen.
Die Anträge für 2019 sind bis zum 30.9.2020 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.iww.de/s3640.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Wir beraten Sie gern!
Umfangreichere Unterlagen werden nach Absprache im Windfang ausgetauscht.
Termine für Video- bzw. Telefonkonferenzen bitte absprechen.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.
Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
Corona-Pandemie:
Finanzierung, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, Weitere Finanzielle Hilfen
Auf unserer Sonderseite Aktuelle Informationen zu den Unterstützungsprogrammen