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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

wurde vom Bundesfinanzministerium für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht.

sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig:
wurde vom Bundesfinanzministerium für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.


Quelle: BMF, Bekanntmachung vom 9.9.2020, Az. IV C 5 - S 2533/19/10030 :002


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