Bild für die ausgeklappte Sidebar
04791 9602-0

Anhebung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge werden ab 2021

insbesondere Familien mit Kindern profitieren.

insbesondere Familien mit Kindern profitieren.

Die Bundesregierung hat am 29.7.2020 den Entwurf für ein „Zweites Familienentlastungsgesetz“ beschlossen. Von der beabsichtigten Anhebung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge werden ab 2021 insbesondere Familien mit Kindern profitieren. Zudem soll der steuerliche Grundfreibetrag erhöht werden.

Der Kinderfreibetrag soll ab 2021 von derzeit 5.172 EUR (2.586 EUR je Elternteil) auf
5.460 EUR (2.730 EUR je Elternteil) erhöht werden. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll von 2.640 EUR (1.320 EUR je Elternteil) auf
2.928 EUR (1.464 EUR je Elternteil) steigen.


Das Kindergeld soll um 15 EUR je Kind und Monat erhöht werden. Dies bedeutet ab 2021: jeweils 219 EUR für das erste und zweite Kind, 225 EUR für das dritte Kind und 250 EUR für jedes weitere Kind.


Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll von 9.408 EUR auf 9.696 EUR (2021) und 9.984 EUR (2022) steigen. Der Unterhaltshöchstbetrag wird dann an diese Werte angepasst.


Zum Abbau der kalten Progression sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben werden: Für 2021 um 1,52 % und für 2022 um 1,5 % (voraussichtliche Inflationsraten).


Quelle: Zweites Familienentlastungsgesetz, Regierungsentwurf vom 29.7.2020


Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Wir beraten Sie gern!

 

Informationen aus dem aktuellen TAX_Letter


Sonderausgaben und Monatsrundschreiben
Karriere

Mit 20 zu jung, mit 30 zu familiär, mit 40 zu teuer, mit 50 zu alt – nicht bei uns!