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Mindestlohn soll bis 2022 in vier Stufen steigen

Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

der Mindestlohnkommission stufenweise erhöht werden

Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission ab 2021 stufenweise erhöht werden. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen.


Vorgesehen sind folgende Erhöhungen:

• zum 1.1.2021: 9,50 EUR
• zum 1.7.2021: 9,60 EUR
• zum 1.1.2022: 9,82 EUR
• zum 1.7.2022: 10,45 EUR


Quelle: Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vom 30.6.2020, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 216533


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