Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission ab 2021 stufenweise erhöht werden. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen.
Vorgesehen sind folgende Erhöhungen:
• zum 1.1.2021: 9,50 EUR
• zum 1.7.2021: 9,60 EUR
• zum 1.1.2022: 9,82 EUR
• zum 1.7.2022: 10,45 EUR
Quelle: Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vom 30.6.2020, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 216533
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