Steuerberater müssen wegen der Hilfsmaßnahmen im Zuge der Coronapandemie zahlreiche zusätzliche Aufgaben für ihre Mandanten erfüllen. Demzufolge haben sich die Koalitionspartner auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31.8.2021 verständigt.
Auch vom Bundesamt für Justiz gibt es gute Nachrichten. Zwar wurde die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2019 (dies war der 31.12.2020) nicht verlängert. Allerdings wird das Bundesamt vor dem 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.
Quelle | SPD-Bundestagsfraktion, Mitteilung vom 17.12.2020; Bundesamt für Justiz, Mitteilung Nr. 25/2020 vom 16.12.2020
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