Das Europäische Gericht hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt, wonach einem Unternehmer der Vorsteuerabzug (abweichend von den bisherigen Regeln) mitunter früher zusteht. Dies sieht der erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof aber kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen. Am 26.3.2026 (C-167/26 RX) hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, das Urteil hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu überprüfen. Es bleibt also spannend.
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