STEUERFORTENTWICKLUNGSGESETZ

in ,,abgespeckter" Form angekündigt

| Das am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Steuerfortentwicklungsgesetz soll die kalte Progression ausgleichen. Zudem wurde das Kindergeld erhöht. |


Der Maßnahmenkatalog umfasst für 2025 und 2026 u. a. folgende Punkte:

  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2025 um 312 EUR auf 12.096 EUR (2026: 12.348 EUR),
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags für 2025 um 60 EUR auf 6.672 EUR (2026: 6.828 EUR),
  • Anhebung des Kindergelds ab 2025 um 5 EUR pro Monat auf 255 EUR (2026: 259 EUR),
  • die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %).


Hintergrund


Das Steuerfortentwicklungsgesetz sah in der ursprünglichen Fassung zahlreiche steuerliche Maßnahmen vor, z. B.:

  • Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren.


Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag war für den 18.10.2024 geplant. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde das Gesetz nun in stark reduzierter Form zum Abschluss gebracht.


Beachten Sie | 
Ob bzw. welche bisher nicht umgesetzten Aspekte noch einmal aufgegriffen werden, wird die kommende Bundesregierung zu diskutieren haben.


Quelle |
 Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl I 2024, Nr. 449


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