| Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden mit Wirkung zum 1.1.2025 um 0,20 % angehoben. |
Unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) bedeutet das für Mitglieder:
Beachten Sie | Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt (max. also 1 %). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
MERKE | In Sachsen zahlen AG 1,3 %. Zieht man vom jeweiligen Gesamtbeitrag den AG-Anteil ab, ergibt sich der jeweilige AN-Anteil, z. B. für Mitglieder ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,3 %; AN: 2,9 %). |
Quelle | Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, BGBl I 2024, Nr. 446
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