| Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt.
Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmer ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. |
Folgende Punkte sind zu beachten:
Hintergrund
Nach der Neufassung des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Beachten Sie | Für die Ausstellung von E-Rechnungen sind nach den Vorgaben des § 27 UStG Übergangsregeln nutzbar: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre (Pflicht somit ab 2027). Drei Jahre gelten für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR im Jahr 2026.
MERKE | Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1.1.2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten. Für den Empfang reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. |
Quelle | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 389 vom 18.12.2024
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