KASSENSYSTEME

Meldepflicht startet ab 1.1.2025

| Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert. |

Regelung des § 146a Abs. 4 AO

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems i. S. des § 146a Abs. 1 erfasst, hat dem Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung Folgendes mitzuteilen:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  • Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  • Seriennummer,
  • Datum der Anschaffung und der Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems.


Das elektronische Mitteilungsverfahren wird ab dem 1.1.2025 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Die Mitteilung kann wie folgt vorgenommen werden:

  • per Direkteingabe im ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO“ auf www.elster.de,
  • per Upload einer XML-Datei auf www.elster.dein MEIN ELSTER oder
  • per Datenübertragung aus einer Software via der ERiC-Schnittstelle.


Die Mitteilung von vor dem 1.7.2025 angeschafften
 elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. des § 1 Abs. 1 S. 1 der Kassensicherungsverordnung ist bis zum 31.7.2025 zu erstatten.


Ab dem 1.7.2025 angeschaffte
 elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1.7.2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme. Dabei ist zu beachten, dass bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme vorher die Anschaffung mitzuteilen ist.


Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1.7.2025 außer Betrieb genommen wurden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

MERKE | Gemietete oder geleaste elektronische Aufzeichnungssysteme stehen angeschafften Systemen gleich.


Das Bundesfinanzministerium geht in seinem Schreiben auch auf das Mitteilungsverfahren für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ein, das ebenfalls ab dem 1.1.2025 zur Verfügung steht. Hier wird u. a. ausgeführt, dass von einer Mitteilung für solche EU-Taxameter und Wegstreckenzähler abzusehen ist, die ohne eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Dies gilt bis zur Implementierung der Sicherheitseinrichtung, längstens aber für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, d. h., bis zum 31.12.2025.

PRAXISTIPP | Das Bundesfinanzministerium hat unter www.iww.de/s11221einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Hier werden u. a. Fragen zum Kassengesetz, zur Belegausgabepflicht und zur technischen Sicherheitseinrichtung beantwortet.


Quelle |
 BMF-Schreiben vom 28.6.2024, Az. IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 242593; BMF, FAQ unterwww.iww.de/s11221


Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Wir beraten Sie gern!

 

Informationen aus dem aktuellen TAX_Letter

 

Monatsrundschreiben

40 Jahre  Beratungskompetenz Individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen
Schwerpunkt unserer Beratung sind die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte Ihrer Unternehmungen. Durch unser Netzwerk von Rechtsanwälten, Spezialisten und Softwareherstellern sind wir in der Lage, Sie umfassend zu beraten. Wir sprechen Ihre Sprache! Jetzt mehr erfahren!
Karriere bei Ehlers und Schaefer

Bewerben bei Ehlers und Schaefer

Neue Ideen, neue Blickwinkel und noch vielfältigere Kompetenzen entstehen durch neue Mitarbeiter. Egal ob Professional, Student, Absolvent, Schüler oder Quereinsteiger, wir freuen uns über Ihre Initiativbewerbung!

  • Flexibles Arbeiten (weltweit)
  • Persönliche Wertschätzung durch Mitarbeitergespräche (monatlich)
  • Weiterbildung (individuell auf Dich abgestimmt)
  • Arbeite bei uns, um gut zu leben
Wir möchten Dich kennenlernen!
Digitale DATEV-Kanzlei 2025
Top Digital
QM-System
Geprüftes Kanzleimanagement - Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Arbeitgebersiegel 2021 Goldenes Q
OPEN COMPANY - kununu Zertifikat
TOP COMPANY -  kununu Zertifikat

Unsere Seite verwendet Cookies, um Ihnen das beste Ergebnis beim Besuch unserer Webseite bereitstellen zu können. Neben essenziellen Cookies, die immer gesetzt werden und für die Funktionalität der Seite sorgen, setzen wir auch nicht-essenzielle Analyse-Cookies und Cookies für Kartendienste ein. Mit diesen Cookies können wir Besucherstatistiken führen, damit wir unser Angebot optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis beim Besuch der Webseite ermöglichen können. Cookies für Kartendienste ermöglichen Ihnen unseren Standort einfach und schnell anhand einer Karte aufzufinden. Beim Einsatz von Cookies kann es zu Drittlandübermittlungen (z.B. USA) kommen. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung von nicht-essenziellen Cookies willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Übermittlung in Drittländer ein. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit bearbeiten und mehr über die Cookies erfahren indem Sie hier klicken. Unser Datenschutz

Alle nicht-essenziellen Cookies deaktivieren Optionen einblenden Alle Cookies erlauben

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Liste