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Unternehmensnachfolge regeln

rechtzeitig - vertraulich - professionell

Wir sind Ihr Wegbegleiter im Rahmen der vielfältigen Facetten der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig und planvoll zu beraten ist unser Anspruch. Die frühzeitige Generationennachfolge oder die Bilanzoptimierung hinsichtlich eines Unternehmensverkaufes ist Grundlage für die finanzielle Absicherung der Inhaber/Gesellschafter.

  • Unternehmensnachfolge langfristig erarbeiten
  • Umgründung/Umwandlung vor Nachfolge
  • Testamentsgestaltung
  • Steuerliche Optimierung des Gesellschaftsvertrages
  • Schenkungssteuerliche und erbschaftsteuerliche Optimierung
  • Erarbeitung von Finanzierungskonzepten

 

Haben Sie Fragen zur Nachfolgeberatung?

 

 

Erfolgreiche Unternehmensnachfolge planen


In vielen deutschen, mittelständischen Unternehmen, das gilt auch für Niedersachsen, Bremerhaven  oder für Bremen, ist der Generationswechsel ein aktuelles Thema.

Wir helfen dabei, die Herausforderung "Unternehmensnachfolge" gemeinsam mit Ihnen erfolgreich zu meistern.

Unsere Fachberater für Unternehmensnachfolge beraten Sie rechtzeitig und planvoll zur Generationsnachfolge. 

 

Unternehmensnachfolge jetzt rechtzeitig planen.

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Brauche ich nach Übergabe des Unternehmens Geld aus dem Unternehmen?

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte über die reine Schenkung an die nächste Generation im Wege der vorweggenmmen Nachfolge nachgedacht werden. Hier ist insbesondere aus Sicht der Schenkungssteuer vorbereitend einiges zu Regeln Auch ein Fremdverkauf oder ein Verkauf an die nächste Generation könnte Sinn machen, wenn das Unternehmen notwendiger Bestandsteil der Altersvorsorge ist bzw. war Vor Übertragung des Unternehmens (egal in welcher Form) könnte über die Ausschüttung der thesaurierten Gewinne nachgedacht werden. Dies ist in vielen Fällen sinnvoll.

Allerdings könnte die Finanzierbarkeit ein Problem werden, wenn langfristige Investitionen aus Eigenmitteln getätigt worden sind. Alternativ könnte ein Unternehmen auch gegen eine lebenslange Rente bzw. dauernde Last auf die nächste Generation übertragen werden (steuerlich zum Teil begünstigt). Auch hier wären einige steuerliche Problematiken zu umschiffen.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, wenn  der Übergeber weiterhin als Minderheitsgesellschafter beteiligt bleibt und über die Gewinnverteilung weiterhin am Erfolgt des Unternehmens beteiligt wird. Oder reicht es aus, wenn ich das Betriebsgrundstück zurückhalte und aus diesem weiter Erträge generiere? Ist dies steuerneutral möglich (siehe weiter unten)? Auch eine Kombination dieser Möglichkeiten wäre denkbar.

Wer soll Nachfolger werden?

Sind in der Familie Kinder vorhanden, die fachlich und führungstechnisch in der Lage sind, das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu leiten?

Gibt es entferntere Verwandte, die dies könnten (wobei hier die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkter sein könnten) Ist es auf lange Sicht besser, die Führung des Unternehmens einem Mitarbeiter zu überlassen (der eventuell auch daran beteiligt wird), wobei die Familie weiterhin Mehrheitsgesellschafter bleibt?

Die rechtliche Gestaltung solcher Familiengesellschaften (egal ob z. B. in der Rechtsform der GmbH, GmbH & Co. KG, Stiftung) sollte durch versierte Fachanwälte begleitet werden. Oder macht der Verkauf an fremde Dritte mehr Sinn, um dann den Kaufpreis auf die Familie zu verteilen?

Wieviel ist mein Unternehmen wert?

Jahrzehntelange Aufbauarbeit, viel Stress und Herzblut, schlaflose Nächte... all das steckt neben dem Geld in einem Unternehmen. Jedes Unternehmen hat daher auch einen persönlichen Wert. Ob dieser gefühlte Wert dem tatsächlichen Wert entspricht zeigt sich in aller Regel erst, wenn das Unternehmen verkauft oder übergeben werden soll.Der Wert eines Unternehmens kann nach den einschlägigen Ertragswertverfahren / Cash-Flowverfahren ermittelt werden (z. B. ein Gutachten nach dem IDW S1. Allerdings beruhen solche Gutachten und Wertfindungen immer auf bestimmten Zukunftsannahmen. Daneben gibt es viele branchenspezifische Wertermittlungsansätze (z. B. der Ansatz von Umsatz- bzw. Gewinnmultiplikator-Verfahren).

Der Wert, den ein Käufer bereits ist zu bezahlen, hängt neben den prognostiezierten Erträgen der Zukunft auch davon ab, ob der Käufer sich Synergien erhofft bzw. weitere Ertragssteigerung durch die Zusammenführung von KnowHow bzw. höherer Preise am Markt für ein Produkt, weil ein Konkurent weniger am Markt agiert. Auch die Abhänigkeit bzw. Unabhängigkeit von bestimmten Mitarbeitern bzw. dem Übergeber spielt im Mittelstand eine große Rolle bei der Wertfindung.

Dann gibt es noch den Unternehmenswert, den die Finanzverwaltung auf Grundlage des Bewertungsgesetzes ermittelt. Hier kommt es aufgrund des pauschalierten und an die Entwicklung des Marktzinssatzes gekoppelten Kapitalisierungszinssatzes häufig zu viel zu hohen Unternehmenswerten. Dies ist bei der Beratung der Schenkungssteuer und auch der Ertragssteuern im Blick zu behalten.

Welche erbrechtlichen Folgen hat die Übertragung auf einzelne Nachkommen?

Hier ist der Fachanwalt für Gesellschafts- Familien- und Erbrecht hinzuziehen:

  • Löst die lebzeitige Übertragung im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge Pflichtteilsergänzungsansprüche aus?
  • Welche Auswirkungen könnte es auf zukünftige Zugewinnausgleichsansprüche haben, wenn keine ehevertraglichen Regelungen getroffen werden?
  • Wäre die Gestaltung eines Erbvertrages mit allen Erben sinnvoll, um Streit zu vermeiden?
  • Was passiert, wenn der Übernehmer vorverstirbt?
  • Sind in die Übergabeverträge Rückfallklauseln einzubauen?
  • Muss im Rahmen der Übergabe das Testament angepasst werden?
  • Sollten um des Friedens Willen schon Abfindungen hinsichtlich Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanpsrüche gezahlt werden?
  • Sind jetzt schon Vorsorgevollmachten / Vertretungsregelungen getroffen?
Welche Rechtsform ist für meine Unternehmensnachfolge ideal?

GmbH? GmbH & Co. KG? AG? Stiftung? KGaA?

Hier spielen die Einflussnahme der Gesellschafter, mögliche spätere Erbschaftskonstellationen, der Schutz der Nachfolger vor sich selber, Gemeinnützigkeitsgedanken und vieles mehr eine Rolle. Auch die weitere Versorgung des Übergebers und des Ehegatten mögen hier relevant sein.

Möchte ich alles übertragen oder z. B. Grundstücke und/oder Patente zurückbehalten?

Welche steuerliche Folgen hat die Trennung von Grundstück und Betrieb?

Werden gewollt oder ungewollt durch Übertragung des Betriebes ohne Grundstück stille Reserven steuerlich "gehoben"?

Kann dies sinnvoll vermieten werden?

Kann ich Grundstücke steuerneutral vorab ausgliedern und womöglich für mich zur Altervorsorge behalten?

Möchte ich das Unternehmen auf einmal oder nur "stückweise" übertragen?

Ist eine Einarbeitungs- und Übergabephase notwendig?

Möchte ich über einen gewissen Zeitraum noch Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen können?

Sind noch Risiken vorhanden, die ich als Übergeber tragen muss?

Möchte der Nachfolger mich noch im Unternehmen haben?

Oder ist es "Wunsch" der Bank?

Welche Sicherheiten / Risiken verbleiben bei mir?

Entlässt mich die Bank aus Bürgschaften bei Übergabe?

Wenn Nein: Erhalte ich vom Übernehmer dafür eine Risikoprämie?

Gibt die Bank Sicherheiten auf privaten Grundstücken frei?

Gibt es Risiken im Betrieb aus der Vergangenheit, für die ich weiter hafte?

Muss ich dem Übernehmer Garantien geben?

Welche Risiken könnten z. B. noch in einer nachgelagerten Betriebsprüfung stecken?

Welche Auswirkungen hat die Übergabe auf andere?

Sollten / Müssen / Wollen weitere Familienangehörige im Betrieb (weiter)arbeiten?

Sind sie auf dieses Einkommen angewiesen?

Hätten Sie Schwierigkeiten einen vergleichbaren Job zu behalten?

Gibt es langjährige Angestellte, die durch eine Übernahme betroffen wären?

Gibt es langjährige aber nicht hochqualifizierte Mitarbeiter, die mir am Herzen liegen, deren Job aber durch die Übernahme gefährdet ist?

Welche Auswirkungen hat die Übergabe insgesamt auf die Familie?

Verändern sich damit die sozialen Strukturen (der Übernehmer hat die Chance gut zu verdienen, Geschwister sind "nur" Angestellte)?

Welche Auswirkungen hat die Übergabe auf mich persönlich?

Welche Planung habe ich für den Ruhestand?

Was mache ich nach der aktiven Schaffenszeit?

Wie sieht meine Lebensplanung aus?

Welche sinnvollen Aufgaben können mich dann erfüllen?

Wieviel Steuern kostet mich oder die Übernehmer die Unternehmensnachfolge?

Ertragssteuern (Einkommensteuer / Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer), weil bewusst oder unbewusst stille Reserven aufgedeckt werden.

Schenkung- oder Erbschaftsteuer:
Werden Freibeträge optimal genutzt?
Können die 10-Jahres-Zeiträume frühzeitig angegangen werden?

Grunderwerbsteuer:
Grundstücksübertragungen bei GmbHs lösen Grunderwerbsteuer aus, Grundstücksübertragungen zwischen Geschwistern lösen evtl. Grunderwerbsteuer aus.

Umsatzsteuer:
Auch bei Unternehmensübertragungen ist zu prüfen, ob hier tatsächlich Geschäftsveräußerungen im Ganzen vorliegen oder ob durch einzelne Gestaltungen Umsatzsteuer oder Vorsteuerkorrekturen ausgelöst werden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Bei all diesen Themen ist die Zusammenarbeit von Rechtsanwalt / Notar / Bank / Familie / Steuerberater / Gutachter und anderen Disziplinen gefragt.

Wir als Steuerberater bilden hier gerne Ihren Hauptansprechpartner, der für Sie die weitere Koordination übernimmt

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Unser Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Herr Andreas Schaefer, berät zu strategischer Planung und Verträgen.

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