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Verfahrensdokumentation

Pflicht und Kür

Verfahrensdokumentation: Pflicht für alle Unternehmen

Die Finanzverwaltung möchte relevante analoge und digitale Prozesse im Unternehmen Schritt für Schritt nachvollziehen. Wir erstellen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten eine individuelle Verfahrensdokumentation.

Diese muss laut Finanzverwaltung von jedem Unternehmen vorgelegt werden können. Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann zu empfindlichen Hinzuschätzungen (z. B. in Form von Sicherheitszuschlägen) führen, welche bis zu 10% vom Umsatz betragen. Rechtsprechung und Gesetzgebung unterstützen diesen Trend.

Wir machen dabei aus der Pflicht die Kür für Sie.

  • Überblick über ihre Prozesse kann Vereinfachungspotential identifizieren.
  • Auf Grundlage der Verfahrensdokumentation lassen sich neue Mitarbeiter schneller schulen.
  • Veränderungen im Unternehmen führen nicht ins Chaos, sondern werden gleich dokumentiert.

Gemäß der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten GoBD (Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff) muss jedes Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

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Mit 20 zu jung, mit 30 zu familiär, mit 40 zu teuer, mit 50 zu alt – nicht bei uns!