Die Finanzverwaltung möchte relevante analoge und digitale Prozesse im Unternehmen Schritt für Schritt nachvollziehen. Wir erstellen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten eine individuelle Verfahrensdokumentation.
Diese muss laut Finanzverwaltung von jedem Unternehmen vorgelegt werden können. Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann zu empfindlichen Hinzuschätzungen (z. B. in Form von Sicherheitszuschlägen) führen, welche bis zu 10% vom Umsatz betragen. Rechtsprechung und Gesetzgebung unterstützen diesen Trend.
Wir machen dabei aus der Pflicht die Kür für Sie.
Gemäß der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) muss jedes Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.
Umfangreichere Unterlagen werden nach Absprache im Windfang ausgetauscht.
Termine für Video- bzw. Telefonkonferenzen bitte absprechen.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.
Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
Corona-Pandemie:
Finanzierung, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, Weitere Finanzielle Hilfen
Auf unserer Sonderseite Aktuelle Informationen zu den Unterstützungsprogrammen