Als Experten beraten wir rund um ihre Immobilie zu Kauf, Finanzierung, Erbe, Verkauf und Schenkung
Für Eigentümer von Immobilien gibt es viele steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Das gilt nicht nur für den Kauf und Verkauf, sondern auch bei der Vermietung oder bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Oftmals entscheiden Kleinigkeiten darüber, in welchem Umfang Steuern geleistet werden müssen.
In diesem Bereich hat der Gesetzgeber insbesondere nahen Angehörigen wie Ehegatten oder Kindern viele Ausnahmen eingeräumt, die Erbschaftssteuer durch vorausschauende Planung zu vermeiden. Das ist nicht nur durch Schenkungen vorab möglich, sondern auch davon abhängig, wie groß das Objekt ist oder ob es im Anschluss von den Erben selbst genutzt wird. Wer als Erbe die Immobilie bewohnt, jedoch vor Ablauf von einer Frist von zehn Jahren wieder auszieht, muss damit rechnen, nachträglich die Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.
Insbesondere in steuerlichen Belangen kommt es häufig darauf an, frühzeitig zu handeln und sich beraten zu lassen. Das versetzt Eigentümer von Immobilien in die Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Weichen zur Erlangung der Ziele zu stellen. Das gilt für Erbschaften und Kauf genauso wie beispielsweise bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern.
Auch der Verkauf von Immobilien unter nahen Angehörigen, die Übertragung in Verbindung mit einem Nießbrauchsvorbehalt oder die „Güterstandsschaukel“ sind Möglichkeiten, um Steuerlasten innerhalb der Familie zu senken.
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