Das bedeutet, dass Du neben der praktischen Arbeit in der Kanzlei auch die Berufsschule besuchst. In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre, wobei nach den ersten zwei Jahren eine Zwischenprüfung stattfindet. Am Ende der Ausbildung absolvierst Du die Abschlussprüfung und darfst Dich dann Steuerfachangestellte/r nennen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dauer auf 2,5 Jahre verkürzt werden.
Als Steuerfachangestellte/r, sowohl in der Ausbildung als auch später im Beruf, bist Du in den Bereichen
tätig. Steuerfachangestellte stellen unverzichtbare Fachkräfte dar, die die Steuerberater in unserer Kanzlei bei der steuerlichen Beratung unserer Mandanten unterstützen.