Elektronische Buchführung

Überblick über GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, die die Erwartungen an IT-gestützte Buchführungen in Unternehmen definieren. Ursprünglich im Jahr 2014 veröffentlicht, wurde die aktuelle Fassung am 28. November 2019 herausgegeben.

 

Diese Richtlinien fassen gesetzliche Anforderungen an die Buchhaltung und deren Interpretation durch die Finanzverwaltung zusammen. Bei Nichteinhaltung können umfangreiche Zuschätzungen durch Betriebsprüfer erfolgen.

Schlüsselprinzipien der GoBD
GOBD

Ausgezeichnet als eine von

59

Kanzleien in Deutschland

SPRECHEN SIE UNS BEI FRAGEN GERNE AN!

Kontakt Email versenden Kontakt und Anfahrt

FAQ's - Fragen und Antworten

Richtlinien für die IT-gestützte Buchführung und deren Konsequenzen

Was sind die GoBD?

Antwort

Die GoBD sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen in elektronischer Form.

Warum sind die GoBD wichtig?

Antwort

Sie definieren die gesetzlichen Anforderungen an die Buchhaltung und deren Aufzeichnungen und sind entscheidend für Betriebsprüfungen.

Was bedeutet progressive Prüfungsfähigkeit?

Antwort

Progressive Prüfungsfähigkeit bezieht sich auf die Nachverfolgbarkeit von der Grundaufzeichnung eines Belegs bis zur Meldung an das Finanzamt.

Was ist retrograde Prüfungsfähigkeit?

Antwort

Retrograde Prüfungsfähigkeit bedeutet, vom steuerlichen Sachverhalt bis zum einzelnen Beleg alle Aufzeichnungen nachvollziehen zu können.

Was passiert bei Nichteinhaltung der GoBD?

Antwort

Bei Nichteinhaltung können Betriebsprüfer umfangreiche Zuschätzungen vornehmen, was finanzielle Nachteile für das Unternehmen bedeutet.

Wichtige Prinzipien der GoBD

Die GoBD legen Wert auf die Nachvollziehbarkeit aller Buchführungs- und Aufzeichnungsverfahren. Dazu gehört die "progressive Prüfungsfähigkeit", also die Nachverfolgbarkeit von der Grundaufzeichnung bis zur Übermittlung an das Finanzamt, sowie die "retrograde Prüfungsfähigkeit", die die Rückverfolgbarkeit vom steuerlichen Sachverhalt bis zum einzelnen Beleg ermöglicht. Beide Prüfungswege müssen laut GoBD in jedem Verfahrensschritt und über die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist nachvollziehbar sein.

Mehr zum Thema Digitalisierung
E-Rechnung

E-Rechnung

Digitale Abrechnungslösungen für reibungslose Buchhaltung und Steuervorteile.

Archivierung

Archivierung

Digitale Archivierung und Aufbewahrungspflichten

Automatisierung

Automatisierung

automatisieren | interpretieren | prozessieren

KnowHow-Management

KnowHow-Management

Aufzeichnung von Arbeitsabläufen

Scannen

Scannen

Scannen und Speichern von Dokumenten

Tax-Compliance

Tax-Compliance

Schutz für Unternehmen

Prozessberatung

Prozessberatung

Effektivität und Sicherheit von Prozessen

Verfahrensdokumentation für Unternehmen

Verfahrensdokumentation für Unternehmen

Erfüllung von rechtlichen Anforderungen, Effizienzsteigerung und transparente Prozesse.

Workflow

Workflow

aufzeichnen | vermitteln | durchführen

40 Jahre  Beratungskompetenz Individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen
Schwerpunkt unserer Beratung sind die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte Ihrer Unternehmungen. Durch unser Netzwerk von Rechtsanwälten, Spezialisten und Softwareherstellern sind wir in der Lage, Sie umfassend zu beraten. Wir sprechen Ihre Sprache.

Damit diese Karte sichtbar geschaltet werden darf, müssen die dafür benötigten Cookies von Ihnen erlaubt werden.

Alle Cookies erlauben
Top Digital
QM-System
Geprüftes Kanzleimanagement - Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Arbeitgebersiegel 2021 Goldenes Q
OPEN COMPANY - kununu Zertifikat
TOP COMPANY -  kununu Zertifikat

Unsere Seite verwendet Cookies, um Ihnen das beste Ergebnis beim Besuch unserer Webseite bereitstellen zu können. Neben essenziellen Cookies, die immer gesetzt werden und für die Funktionalität der Seite sorgen, setzen wir auch nicht-essenzielle Analyse-Cookies und Cookies für Kartendienste ein. Mit diesen Cookies können wir Besucherstatistiken führen, damit wir unser Angebot optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis beim Besuch der Webseite ermöglichen können. Cookies für Kartendienste ermöglichen Ihnen unseren Standort einfach und schnell anhand einer Karte aufzufinden. Beim Einsatz von Cookies kann es zu Drittlandübermittlungen (z.B. USA) kommen. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung von nicht-essenziellen Cookies willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Übermittlung in Drittländer ein. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit bearbeiten und mehr über die Cookies erfahren indem Sie hier klicken. Unser Datenschutz

Alle nicht-essenziellen Cookies deaktivieren Optionen einblenden Alle Cookies erlauben

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Liste