Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, die die Erwartungen an IT-gestützte Buchführungen in Unternehmen definieren.
Am 11. März 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen der GoBD und somit die derzeit gültige Fassung herausgegeben.
Diese Richtlinien fassen gesetzliche Anforderungen an die Buchhaltung und deren Interpretation durch die Finanzverwaltung zusammen. Bei Nichteinhaltung können umfangreiche Zuschätzungen durch Betriebsprüfer erfolgen.
Ab dem 1. April 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die insbesondere den Zugriff der Finanzbehörden und die Datenüberlassung betreffen.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Diese Änderungen betreffen Unternehmen aller Größen. Wir empfehlen, Software und Prozesse frühzeitig anzupassen, um den Anforderungen gerecht zu werden und Steuerschätzungen sowie Sanktionen zu vermeiden.
Tipp: Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre IT-Systeme den aktualisierten Anforderungen entsprechen, und schulen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.
Alle Unternehmen, die steuerrelevante Daten elektronisch führen, darunter:
Auch Kassensysteme und Buchhaltungssoftware sind von den Änderungen betroffen.
Digitale Abrechnungslösungen für reibungslose Buchhaltung und Steuervorteile.
Digitale Archivierung und Aufbewahrungspflichten
Voraussetzungen und Ihre Vorteile
Lückenlose Nachvollziehbarkeit von Buchführung bis Steuererklärung gemäß den GoBD.
Aufzeichnung von Arbeitsabläufen
Scannen und Speichern von Dokumenten
Schutz für Unternehmen
Effektivität und Sicherheit von Prozessen
Erfüllung von rechtlichen Anforderungen, Effizienzsteigerung und transparente Prozesse.
aufzeichnen | vermitteln | durchführen