FAQ E-Rechnung
FAQ

Fragen und Antworten zum Thema E-Rechnung

E-Rechnungen: Effizienz und Pflichten im digitalen Zeitalter

 


 

Ab wann gilt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen?
Antwort

Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen.

Ab wann gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen?
Antwort

Ab dem 01.01.2027 besteht die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle inländischen Umsätze im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als TEUR 800.

Ab dem 01.01.2028 besteht die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle inländischen Umsätze im B2B-Bereich für alle Unternehmen.

Welche E-Rechnungs-Formate gibt es?
Antwort

Die gängigsten Formate sind: ZUGFeRD, XRechnung.

Wie verhält es sich bei Gutschriften und Rechnungskorrekturen?
Antwort

Die Regelungen über Gutschriften und Rechnungskorrekturen finden weiter Anwendung, auch diese müssen elektronisch ausgestellt werden.

Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto)
Für Kleinbetragsrechnungen gilt weiterhin die Ausnahme, dass diese vereinfacht in Papierform ausgegebene werden dürfen.

Rechnungsempfang
Antwort

Die Rechnungen müssen ab dem 01.01.2025 elektronisch empfangen werden können und müssen in dieser Form auch erhalten bleiben und archiviert werden, da diese das Original darstellt. Ein Empfang durch E-Mail oder über eine Rechnungseingangsplattform ist möglich.

EU / internationale Sachverhalte
Antwort

Ab dem 01.01.2028 werden (wahrscheinlich) für alle B2B Umsätze innerhalb des Binnenmarktes die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend sein. Bisher gibt es jedoch noch keine Regelung hierzu.

Was sollte ich jetzt konkret tun?
Antwort

Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Software bereits für den Empfang von E-Rechnungen ausgestattet ist. Laden Sie bereits Belege in DATEV Unternehmen-Online hoch, stehen Ihnen alle technischen Notwendigkeiten zum 01.01.2025 zur Verfügung. Anbieter wie SevDesk oder Lexoffice werden entsprechende Lösungen anbieten. Wir empfehlen umgehend eine eigene E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen einzuführen.

Was Sie jetzt tun können?
Antwort

Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung Ihrer Fakturierungsprozesse, wenn Ihre Software die Erstellung von E-Rechnungen (z.B. ab ZUGFeRD 2.x) unterstützt. Falls Sie Rechnungen bisher manuell über Word oder Excel erstellt haben, suchen Sie jetzt nach einer geeigneten Softwarelösung.

Wie wir Sie unterstützen können!
Antwort

Wir unterstützen Sie bei der Neugestaltung Ihrer Rechnungsprozesse und der Auswahl der passenden Werkzeuge. Von der ersten Beratung bis zur Implementierung sind wir Ihr Partner.
Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Vorbereitung, um die Umstellung reibungslos zu bewältigen und die Vorteile digitalisierter Geschäftsprozesse voll auszuschöpfen.


Ihre Ansprechpartner:      

Jens Peter EhlersFabian Gnielinski 

Schreiben Sie gerne eine Mail an info@ehlers-schaefer.de mit dem Betreff: E-Rechnung.


Wir rufen Sie dann gerne an.

 


Information rund um die E-Rechnung
E-Rechnungen Übersicht
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