Regelungen
E-Rechnungen
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E-Rechnung Übersicht

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Regelungen für E-Rechnungen

01.01.2025

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.


01.01.2027

Unternehmen > 800.000 EURO Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit < 8000.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unverändert eingesetzt werden.


01.01.2028

Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden. EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Information rund um die E-Rechnung
FAQ E-Rechnung
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Weitere wichtige Fragen und Begrifflichkeiten rund um das Thema E-Rechnung

E-Rechnung
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