Ab dem 1. Januar 2025 beginnt eine neue Ära im Geschäftsverkehr: Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) wird für alle umsatzsteuerlichen Unternehmer im B2B-Bereich obligatorisch.
Diese bedeutende Maßnahme ist Teil einer europäischen Initiative, die darauf abzielt, ein einfaches und sicheres System zu schaffen, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Effizienz im Geschäftsverkehr zu steigern.
Für die Übergangszeit 2025 und 2026 genügt es, eine E-Mail-Adresse für den Empfang dieser Rechnungen anzugeben. Alternativ können Portal-Anbieter (Stichwort: Peppol-ID) genutzt werden. DATEV plant diese Peppol-ID vergeben zu können. Wichtig ist auch die Verfügbarkeit eines Viewers, der die Datensätze in einem lesbaren Format darstellt. Dies ist z. B. durch DATEV Unternehmen-Online sichergestellt.
Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Prozesse zu optimieren, wirtschaftlicher und moderner zu agieren.
Im Kern handelt es sich bei der E-Rechnung um eine Rechnung in einem speziellen digitalen Format, das standardisiert und maschinenlesbar ist. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Prozesse zu optimieren, wirtschaftlicher und moderner zu agieren.
Neben der E-Mail-Adresse für den Empfang für E-Rechnung ist es empfehlenswert sich frühzeitig auf einer zentralen Plattform für den späteren Austausch von E-Rechnungen anzumelden. Wir empfehlen hier die Plattform von DATEV, da es auch einen reibungslosen Ablauf in Verbindung mit Unternehmen-Online darstellt. Wenn Sie schon bei DATEV registriert sind (z. B. Unternehmens-Online nutzen) können Sie sich problemlos über folgenden Link registrieren: DATEV E-Rechnungsplattform.
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im B2B-Bereich. Trotz der anfänglichen Herausforderungen bietet sie zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen zukunftssicher machen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Prozesse zu modernisieren und Kosten zu sparen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
24. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 geschlossen.
unser Büro bleibt in der Zeit vom 24. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 geschlossen.
Für diese letzten Tage des Jahres 2024 wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine ruhige Auszeit.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im kommenden Jahr 2025!
Mit Beginn des 02. Januar 2025 sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team von Ehlers und Schaefer