Die hier veröffentlichten Informationen spiegeln den aktuellen Stand wieder (10.06.2022; 08:00 Uhr). Da sich die Maßnahmen stetig erweitern und sich die Lage ebenfalls ständig verändert, sind Entscheidungen entsprechend dieser Entwicklungen zeitnah zu treffen. Sprechen Sie uns im Zweifel persönlich an.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN / SOFORTHILFEN / NEUSTARTHILFEN
-> AUSLAUF ZUM 15.6.2022: Die Antragsfrist für CORONA-Hilfen läuft zum 15.6.2022 aus (Zeitraum bei zum 30.6.2022).
Unternehmen werden unter bestimmten Voraussetzungen Corona-Hilfen gewährt. Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den stetig aktualisierten Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft oder sprechen Sie uns persönlich an.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE HIER GERN! Rufen Sie uns an.
WEITERHIN GILT:
KfW-Corona-Hilfe - Kredite für Unternehmen:
Stetig aktualisierte Informationen finden Sie unter: KfW-Corona-Hilfen: Kredite für Unternehmen
In Niedersachsen gibt es einen weiteren Schnellkredit für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: Infos zum Niedersachsen-Schnellkredit
Diese Kredite der KfW sind über die Hausbank zu beantragen.
Weitere allgemeine Informationen: BMWI
Über die NBank sind weiterhin Unterstützungen abforderbar (u. a. auch Kredite).
Eine Übersicht über Corona-Sonderprogramme für Unternehmen im Bereich Investition & Wachstum (u. a. auch echte Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen) findet sich hier.
Wir empfehlen weiterhin den Newsletter der NBank zu abbonieren.
Folgender Link führt zur Bremer Aufbau Bank bezüglich der Unterstützungsmöglichkeiten: Corona-Soforthilfe
Zuständig in Schleswig-Holstein ist die Förderbank IB.SH.
Zuständig in Hamburg ist die IFB Hamburg.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Inzwischen gibt es einen Kurzantrag, den sie hier runterladen können (wobei vorher die entsprechende Anzeige erstattet worden sein muss).
Bitte sprechen Sie Ihren Lohnsachbearbeiter bei uns direkt an.
Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank hinsichtlich Tilgungsaussetzungen. Natürlich unterstützen wir Sie hierbei mit den üblichen Unterlagen wie Jahresabschlüsse, BWA, Summen und Saldenlisten, etc. und ggf. Unternehmensplanungen inkl. Liquiditätsplänen
Antrag auf Steuerstundung, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen -> sprechen Sie uns an. Wir bereiten diese Anträge für Sie vor.
Fälligen Sozialversicherungsbeiträge können nur noch in Einzelfällen gestundet werden. Eine generelle Stundungsmöglichkeit gibt es nicht mehr.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aktuell Verdienstausfälle hinnehmen.
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Familien sind unter anderem auf der Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelistet.
Es wurde inzwischen ein Sozialschutzpaket beschlossen. Damit sollen Anträge auf Sozialmaßnahmen erleichter werden. Dazu gehört auch die Grundsicherung für Selbstständige. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auch der reguläre Kinderzuschlag ist weiter über die Arbeitsagentur zu beantragen.