Die hier veröffentlichten Informationen spiegeln den aktuellen Stand wieder (18.02.2021; 08:00 Uhr). Da sich die Maßnahmen stetig erweitern und sich die Lage ebenfalls ständig verändert, sind Entscheidungen entsprechend dieser Entwicklungen zeitnah zu treffen. Sprechen Sie uns im Zweifel persönlich an.
Änderungen der Umsatzsteuer ab 1.1.2021 wieder auf 19% / 7%
Was ist zu bedenken:
Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an!
ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN (inzwischen die 2. und 3. Runde und November- / Dezemberhilfen)
Unternehmen werden unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfen gewährt. Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den stetig aktualisierten Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft oder sprechen Sie uns persönlich an.
INFORMATIONEN zur November- und Dezemberhilfe finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE HIER GERN! Rufen Sie uns an.
WEITERHIN GILT:
KfW-SCHNELLKREDIT für Unternehmen:
Informationen hierzu: KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Eckpunkte / Voraussetzungen:
In Niedersachsen gibt es einen weiteren Schnellkredit für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: Infos zum Niedersachsen-Schnellkredit
Diese Kredite der KfW sind über die Hausbank zu beantragen.
Weitere allgemeine Informationen: BMWI
SONDERZAHLUNGEN AN ARBEITNEHMER durch Arbeitgeber bis 1.500 € steuerfrei
In der Corona-Krise werden lt. dem Bundesfinanzministerium Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 und im Jahr 2021 (bis zum 30.6.2021) steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. WICHTIG: Dieser Betrag darf im Zeitraum 2020 / 2021 nur einmal bis zur Höhe von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden (also nicht sowohl in 2020 als auch in 2021). Dies gilt branchenunabhängig.
Über die NBank sind weiterhin Unterstützungen abforderbar (u. a. auch Kredite).
Eine Übersicht über Corona-Sonderprogramme für Unternehmen im Bereich Investition & Wachstum (u. a. auch echte Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen) findet sich hier.
Wir empfehlen weiterhin den Newsletter der NBank zu abbonieren.
Folgender Link führt zur Bremer Aufbau Bank bezüglich der Unterstützungsmöglichkeiten: Corona-Soforthilfe
Zuständig in Schleswig-Holstein ist die Förderbank IB.SH.
Zuständig in Hamburg ist die IFB Hamburg.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Inzwischen gibt es einen Kurzantrag, den sie hier runterladen können (wobei vorher die entsprechende Anzeige erstattet worden sein muss).
Bitte sprechen Sie Ihren Lohnsachbearbeiter bei uns direkt an.
Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank hinsichtlich Tilgungsaussetzungen. Natürlich unterstützen wir Sie hierbei mit den üblichen Unterlagen wie Jahresabschlüsse, BWA, Summen und Saldenlisten, etc. und ggf. Unternehmensplanungen inkl. Liquiditätsplänen
Antrag auf Steuerstundung, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen -> sprechen Sie uns an. Wir bereiten diese Anträge für Sie vor.
Fälligen Sozialversicherungsbeiträge können nur noch in Einzelfällen gestundet werden. Eine generelle Stundungsmöglichkeit gibt es nicht mehr.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aktuell Verdienstausfälle hinnehmen.
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Familien sind unter anderem auf der Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelistet.
Es wurde inzwischen ein Sozialschutzpaket beschlossen. Damit sollen Anträge auf Sozialmaßnahmen erleichter werden. Dazu gehört auch die Grundsicherung für Selbstständige. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auch der reguläre Kinderzuschlag ist weiter über die Arbeitsagentur zu beantragen.
Aufgrund des CORONA Virus CoVid19 ist ein Betreten der Kanzlei zur Zeit nicht möglich.
Umfangreichere Unterlagen bitte im Windfang auf den bereitgestellten Tisch ablegen bzw. es stehen dort Ihre Unterlagen nach Rücksprache zur Abholung bereit.
Ansonsten bitten wir Termine für Video-Konferenzen bzw. Telefonkonferenzen abzusprechen.
Sie erreichen uns natürlich auch:
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.
Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
Corona-Pandemie:
Finanzierung, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, Weitere Finanzielle Hilfen
Auf unserer Sonderseite Aktuelle Informationen zu den Unterstützungsprogrammen