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Ehlers und Schaefer Telefon 04791 9602-0

Informationen zu finanziellen Hilfen in der Corona-Krise

Die hier veröffentlichten Informationen spiegeln den aktuellen Stand wieder (10.06.2022; 08:00 Uhr). Da sich die Maßnahmen stetig erweitern und sich die Lage ebenfalls ständig verändert, sind Entscheidungen entsprechend dieser Entwicklungen zeitnah zu treffen. Sprechen Sie uns im Zweifel persönlich an.

 


1.       BUNDESWEIT:

 

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN / SOFORTHILFEN / NEUSTARTHILFEN -> diese sind zjm 15.6.2022 ausgelaufen.

Weitere allgemeine Informationen:  BMWI

 

 



2.       NIEDERSACHSEN:

 

Über die NBank sind weiterhin Unterstützungen abforderbar (u. a. auch Kredite). 

Wir empfehlen weiterhin den Newsletter der NBank zu abbonieren.

 

 



3.       BREMEN:


Folgender Link führt zur Bremer Aufbau Bank bezüglich der Unterstützungsmöglichkeiten:  Corona-Soforthilfe

Allerdings sind hier die Antragsfristen ebenfalls schon abgelaufen.

 



4.       SCHLESWIG-HOLSTEIN / HAMBURG:

 

Zuständig in Schleswig-Holstein ist die Förderbank IB.SH

 

Zuständig in Hamburg  ist die IFB Hamburg

 

Auch hier sind die Antragsfristen verstrichen.

 



5.       Kurzarbeitergeld


Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

 

Weitere grundsätzliche Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Inzwischen gibt es einen Kurzantrag, den sie hier runterladen können (wobei vorher die entsprechende Anzeige erstattet worden sein muss).

 

Bitte sprechen Sie Ihren Lohnsachbearbeiter bei uns direkt an. 

 



6.       Tilgungsaussetzungen bei Banken


Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank hinsichtlich Tilgungsaussetzungen. Natürlich unterstützen wir Sie hierbei mit den üblichen Unterlagen wie Jahresabschlüsse, BWA, Summen und Saldenlisten, etc. und ggf. Unternehmensplanungen inkl. Liquiditätsplänen

 



7.        Steuern und Finanzamt


Antrag auf Steuerstundung, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen -> sprechen Sie uns an. Wir bereiten diese Anträge für Sie vor.

 



8.        Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassen

Fälligen Sozialversicherungsbeiträge können nur noch in Einzelfällen gestundet werden. Eine generelle Stundungsmöglichkeit gibt es nicht mehr.

 

 



9.        Verdientsausfälle von Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmern und Grundsicherung für Selbständige

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aktuell Verdienstausfälle hinnehmen.

 

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Familien sind unter anderem auf der Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelistet.

 

Es wurde inzwischen ein Sozialschutzpaket beschlossen. Damit sollen Anträge auf Sozialmaßnahmen erleichter werden. Dazu gehört auch die Grundsicherung für Selbstständige. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Auch der reguläre Kinderzuschlag ist weiter über die Arbeitsagentur zu beantragen.

 




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