Bild für die ausgeklappte Sidebar
04791 9602-0

REGEL 2: Ordnungsgemäße Buchführung im digitalen Zeitalter!

Ehlers und Schaefer berät

Von sieben goldenen Regeln der elektronischen Archivierung, heute Regel Nr. 2: Belege sind zeitnah zu archivieren. Alle elektronische Belege sind möglichst zeitnah zum Empfang oder zur

Von sieben goldenen Regeln der elektronischen Archivierung, heute Regel Nr. 2: Belege sind zeitnah zu archivieren.

Alle elektronische Belege sind möglichst zeitnah zum Empfang oder zur Erstellung zu archivieren, um Datenverlust und – verfälschung zu vermeiden. Es ist sinnvoll, entsprechende Speicherroutinen fest in den betrieblichen Prozessablauf einzuplanen, um eine lückenlose und zeitnahe Erfassung aller Dokumente zu gewährleisten.

 

Sie können also das für Ihr Unternehmen am besten passende Archivierungssystem frei auswählen.

 

Wir beraten Sie gern!

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

 

Informationen aus dem aktuellen TAX_Letter


Sonderausgaben und Monatsrundschreiben
Karriere

Mit 20 zu jung, mit 30 zu familiär, mit 40 zu teuer, mit 50 zu alt – nicht bei uns!