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REGEL 1: Ordnungsgemäße Buchführung im digitalen Zeitalter!

Ehlers und Schaefer berät

Von sieben goldenen Regeln der elektronischen Archivierung, heute Regel Nr. 1: Es herrscht Systemfreiheit. Es gibt keine verbindlichen Standards, Formate oder Produkte für die elektronische Archivierung.

Von sieben goldenen Regeln der elektronischen Archivierung, heute Regel Nr. 1: Es herrscht Systemfreiheit.

Es gibt keine verbindlichen Standards, Formate oder Produkte für die elektronische Archivierung. Die Finanzverwaltung erteilt auch keine offiziellen Testate. (Lediglich für elektronische Registrierkassen wird es ab 2020 eine offiziell zertifizierte Sicherheitseinrichtung geben, deren Verwendung dann Pflicht wird.)

Sie können also das für Ihr Unternehmen am besten passende Archivierungssystem frei auswählen.

Wir beraten Sie gern!

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