Es gibt keine verbindlichen Standards, Formate oder Produkte für die elektronische Archivierung. Die Finanzverwaltung erteilt auch keine offiziellen Testate. (Lediglich für elektronische Registrierkassen wird es ab 2020 eine offiziell zertifizierte Sicherheitseinrichtung geben, deren Verwendung dann Pflicht wird.)
Sie können also das für Ihr Unternehmen am besten passende Archivierungssystem frei auswählen.
Wir beraten Sie gern!
Umfangreichere Unterlagen werden nach Absprache im Windfang ausgetauscht.
Termine für Video- bzw. Telefonkonferenzen bitte absprechen.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.
Ihre
Andreas Schaefer und Jens Ehlers
Corona-Pandemie:
Finanzierung, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, Weitere Finanzielle Hilfen
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